Grundsätzliches zum Gewerbe

Was ist ein Gewerbe?
Ein Gewerbe ist eine planmäßige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, selbständige Tätigkeit. Wer keinen von dritten angewiesenen, persönlich unabhängigen Weisungen unterworfen ist, übt ein Gewerbe aus. Die Tätigkeit darf nicht unregelmäßig und gelegentlich und muss gegen Entgelt ausgeübt werden.

Die Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige)
Wer sich Selbständig machen und ein Unternehmen grün-den will, bedarf einer An-meldung beim Gewerbeamt. Bevor Sie Ihren Gewerbe-
schein gegen eine geringe Gebühr bekommen, müssen Sie persönlich beim Gewerbeamt erscheinen. Die Gewerbeordnung besagt, das nur Gewerbetreibende eine Gewerbeanmeldung bei Beginn vornehmen müssen. Während der Gewerbeanmeldung bekommt das für Sie zuständige Finanzamt automatisch eine Kopie der Unterlagen vom Gewerbe- und Ordnungs-amt um die Abführung der Steuern zu sichern.
Weitere Kopien erhalten die Industrie- und Handwerkskammer, bzw. nur die Handwerks-kammer als die zuständige Vertretung des Berufs-standes und das Gewerbeaufsichtsamt zur Überwachung. Das Gewerbeaufsichtsamt prüft besonders Anlagen, wie Öfen, Aufzugs-anlagen, Getränkeausschank und ähnliches, da diese einer erhöhten Überwachung bedürfen. Also, Arbeits- und Gesundheitsschutz für Ihre Angestellten und Kunden.



Der Umwelt- und Denkmalschutz wird ebenfalls genau unter die Lupe genommen.
fenster Die Gründung einer Betriebsstätte oder Zweig-stelle muss dem Gewerbe-amt bekannt gemacht werden. Bei mehreren Betriebsstätten in einer Ortschaft muss jede
einzeln angemeldet werden. Eine Gewerbe-anzeige reicht nicht immer aus. Bestimmte Gewerbe benötigen Genehmigungen von unterschiedlichen Behörden.

Genehmigungspflichtige Gewerbe sind:
Buchführungshelfer
Bewachung
Gastgewerbe
Arbeitnehmerüberlassung
Inkassobüro
Makler
Vermögensberatung / Vermögensverwaltung
Versteigerer
Pfandleiher
Aufstellen von Spielgeräten
Güterkraftverkehr (Gefahrgutfahrer)
Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Handel mit Waffen und Munition
Reisegewerbe
Personenbeförderung
(Taxen- und Mietwagenverkehr, Omnibusverkehr)

 
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