So, nun haben Sie alles beim Gewerbeamt geklärt und Ihren Gewerbeschein in der Hand. Wie geht's nun weiter?

Betriebsstätten-Nummer:
Als nächstes benötigen Sie zur monatlichen Abrechnung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge eine sogenannte Betriebsstätten-Nummer.
Diese bekommen Sie vom Arbeitsamt zugeteilt. Bei Vorlage Ihres Gewerbescheins dürften Sie diese ohne Probleme erhalten.

Berufsgenossenschaften:
Als Gewerbetreibender sind Sie dazu verpflichtet sich sofort bei Ihrer zuständigen Berufs-genossenschaft, jedoch spätestens eine Woche nach Beginn Ihres Geschäftsbetriebes
anzumelden. Die Berufsgenossenschaften sind in Deutschland die Träger der Arbeitsunfall-versicherung. Sollten Sie eine rechtzeitige Anmeldung verpassen, so ahndet die Berufs-genossenschaft die Verzögerung mit Beitrags-nachforderungen. Wenn es ganz schlimm kommt, müssen Sie hohe Geldstrafen in Kauf nehmen. Die Adresse Ihrer zuständigen Berufs-genossenschaft erfahren Sie hier:

Hauptverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaften

Alte Heerstr. 111
53754 St. Augustin

Tel. 02241/2 31-01

 



Sozialversicherungsausweis:
Der Sozialversicherungsausweis der Renten-versicherung ist seit dem 31. Dezember Pflicht. Arbeitnehmer im Baugewerbe und Gebäude-reinigungsgewerbe müssen diesen Ausweis immer dabei haben. Sollte dieser bei Kontrolle durch eine Behörde nicht vorzeigbar sein, erwarten dem Arbeitsgeber hohe Geldstrafen.

Krankenversicherung:
Festangestellte Mitarbeiter müssen spätestens nach zwei Wochen bei der Krankenkasse angemeldet werden, um den Versicherungs-schutz zu gewährleisten. Die Anmeldung wird automatisch zum Arbeitsamt wegen der Registrierung zur Arbeitslosen- und Renten-versicherung weitergeleitet.

Handelsregister:
Wenn Sie Vollkaufmann in einer GmbH, KG, OHG oder AG sind, müssen Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen.

Der Gründungsvertrag muss von einem Notar oder dem Amtgericht beglaubigt werden. Die Anmeldung erfolgt dann automatisch. Das Handelsregister hat den Auftrag, die Öffent-lichkeit über die Verhältnisse der eingetragenen Gewerbebetriebe zu informieren.

Es besteht aus zwei Abteilungen. In der Abteilung A werden Einzelkaufleute, OGH und die KG eingetragen. Abteilung B ist für Aktien-gesellschaften und für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die GmbH, zuständig.

 

 
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