 |
So, nun haben
Sie alles beim Gewerbeamt geklärt und Ihren Gewerbeschein
in der Hand. Wie geht's nun weiter? |
Betriebsstätten-Nummer:
Als nächstes benötigen Sie zur monatlichen Abrechnung
Ihrer Sozialversicherungsbeiträge eine sogenannte Betriebsstätten-Nummer.
Diese bekommen Sie vom Arbeitsamt zugeteilt.
Bei Vorlage Ihres Gewerbescheins dürften Sie diese ohne Probleme
erhalten.
Berufsgenossenschaften:
Als Gewerbetreibender sind Sie dazu verpflichtet sich sofort bei
Ihrer zuständigen Berufs-genossenschaft, jedoch spätestens
eine Woche nach Beginn Ihres Geschäftsbetriebes
anzumelden. Die Berufsgenossenschaften sind in Deutschland die
Träger der Arbeitsunfall-versicherung. Sollten Sie eine rechtzeitige
Anmeldung verpassen, so ahndet die Berufs-genossenschaft die Verzögerung
mit Beitrags-nachforderungen. Wenn es ganz schlimm kommt, müssen
Sie hohe Geldstrafen in Kauf nehmen.
Die Adresse Ihrer zuständigen Berufs-genossenschaft erfahren
Sie hier:
Hauptverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaften
Alte Heerstr. 111
53754 St. Augustin
Tel. 02241/2 31-01
|
 |
Sozialversicherungsausweis:
Der Sozialversicherungsausweis der Renten-versicherung ist seit
dem 31. Dezember Pflicht. Arbeitnehmer im Baugewerbe und Gebäude-reinigungsgewerbe
müssen diesen Ausweis immer dabei haben. Sollte dieser bei
Kontrolle durch eine Behörde nicht vorzeigbar sein, erwarten
dem Arbeitsgeber hohe Geldstrafen.
Krankenversicherung:
Festangestellte Mitarbeiter müssen spätestens nach zwei
Wochen bei der Krankenkasse angemeldet werden, um den Versicherungs-schutz
zu gewährleisten. Die Anmeldung wird automatisch zum Arbeitsamt
wegen der Registrierung zur Arbeitslosen- und Renten-versicherung
weitergeleitet.
Handelsregister:
Wenn Sie Vollkaufmann in einer GmbH, KG, OHG oder AG sind, müssen
Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen.
Der Gründungsvertrag
muss von einem Notar oder dem Amtgericht beglaubigt werden. Die
Anmeldung erfolgt dann automatisch. Das Handelsregister hat den
Auftrag, die Öffent-lichkeit über die Verhältnisse
der eingetragenen Gewerbebetriebe zu informieren.
Es besteht aus zwei Abteilungen. In der Abteilung
A werden Einzelkaufleute, OGH und die KG eingetragen. Abteilung
B ist für Aktien-gesellschaften und für Gesellschaften
mit beschränkter Haftung, die GmbH, zuständig.
|