6. Finanzielle
Hilfe
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Wer eine Existenzgründung
plant sollte sich frühzeitig um die ausreichende finanzielle
Ausstattung Gedanken machen. Schließlich ist einer der
Hauptgründe für eine fehlgeschlagene Existenz- |
gründung
die unzureichende und fehlerhafte Finanzierung. Informationen zu ausgewählten Programmen der EU, des Bundes
oder der Länder zum Thema Existenzgründung finden Sie
hier: http://www.subventionen.de
Die Zuschüsse für die Gründung einer ICH-AG sind
nicht die einzigen Hilfen, die für den Aufbau einer selbständigen
Existenz gewährt werden. Beispielhaft für die zahlreichen
Existenzgründungshilfen möchten wir hier auf das sogenannte
Überbrückungsgeld des Arbeitsamtes eingehen.
Für einen Arbeitslosen, aber auch für einen Arbeit-nehmer
dessen abhängige Beschäftigung endet, besteht die Möglichkeit,
mit einer tragfähigen Geschäftsidee ein selbständiges
Unternehmen zu gründen und dafür das Überbrückungsgeld
in Anspruch zu nehmen.
Das Arbeitsamt zahlt Gründern das Arbeits-losengeld sechs
Monate weiter - unabhängig von der Höhe des Verdienstes
aus dem gegründeten Geschäft. Im Gegensatz zu Arbeitslosen
dürfen Gründer also, solange sie Überbrückungsgeld
erhalten, unbegrenzt hinzuverdienen. Darüber hinaus zahlt
das Arbeitsamt den Beitrag zur Sozialversicherung und finanziert
auch die Teilnahme an Gründerseminaren.
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Die Voraussetzungen für eine Förderung:
Jeder Arbeitslose, der mindestens vier
Wochen Arbeitslosengeld oder -hilfe bezieht, kann einen Antrag auf
Überbrückungsgeld stellen.
Die Förderung muss vor einer Existenzgründung beantragt
werden. Nachweis eines tragfähigen Konzeptes auf der Grundlage
eines Geschäfts-planes und Vorlage eines Finanzierungsplanes.
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Der Geschäftsplan
muß von einer unabhängiger Seite geprüft / testiert werden (z.B. Steuer-berater, Finanzprüfer, Industrie-
und Handels-kammer, Handwerks- |
kammer, Kreditinstitut).
Weitere Informationen:
Stellen Gründer Arbeitslose im neuen
Unternehmen an, werden Lohnkostenzuschüsse gezahlt.
Ab dem vierten Jahr nach Gründung verliert der Gründer
seinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Für den
Fall des Scheiterns der Gründung muss das Überbrück-ungsgeld
nicht zurückgezahlt werden.
Tipp:
Für einen Arbeitnehmer, der bei Eintritt der Arbeitslosigkeit
einen hohen Arbeitslosen-geldanspruch hat, kann es unter Umständen
vorteilhaft sein, das hohe Arbeitslosengeld für sechs
Monate als Überbrückungsgeld zu beziehen statt die
dreijährige Existenz-gründungsförderung für
eine ICH-AG zu beantragen.
In Summe kann dabei mehr herauskommen. Genaues Nachrechnen
lohnt sich! |
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