6. Finanzielle Hilfe

Wer eine Existenzgründung plant sollte sich frühzeitig um die ausreichende finanzielle Ausstattung Gedanken machen. Schließlich ist einer der Hauptgründe für eine fehlgeschlagene Existenz-
gründung die unzureichende und fehlerhafte Finanzierung. Informationen zu ausgewählten Programmen der EU, des Bundes oder der Länder zum Thema Existenzgründung finden Sie hier: http://www.subventionen.de

Die Zuschüsse für die Gründung einer ICH-AG sind nicht die einzigen Hilfen, die für den Aufbau einer selbständigen Existenz gewährt werden. Beispielhaft für die zahlreichen Existenzgründungshilfen möchten wir hier auf das sogenannte Überbrückungsgeld des Arbeitsamtes eingehen.

Für einen Arbeitslosen, aber auch für einen Arbeit-nehmer dessen abhängige Beschäftigung endet, besteht die Möglichkeit, mit einer tragfähigen Geschäftsidee ein selbständiges Unternehmen zu gründen und dafür das Überbrückungsgeld in Anspruch zu nehmen.

Das Arbeitsamt zahlt Gründern das Arbeits-losengeld sechs Monate weiter - unabhängig von der Höhe des Verdienstes aus dem gegründeten Geschäft. Im Gegensatz zu Arbeitslosen dürfen Gründer also, solange sie Überbrückungsgeld erhalten, unbegrenzt hinzuverdienen. Darüber hinaus zahlt das Arbeitsamt den Beitrag zur Sozialversicherung und finanziert auch die Teilnahme an Gründerseminaren.

 

Die Voraussetzungen für eine Förderung:
Jeder Arbeitslose, der mindestens vier Wochen Arbeitslosengeld oder -hilfe bezieht, kann einen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen. Die Förderung muss vor einer Existenzgründung beantragt werden. Nachweis eines tragfähigen Konzeptes auf der Grundlage eines Geschäfts-planes und Vorlage eines Finanzierungsplanes.

Der Geschäftsplan muß von einer unabhängiger Seite geprüft / testiert werden (z.B. Steuer-berater, Finanzprüfer, Industrie- und Handels-kammer, Handwerks-
kammer, Kreditinstitut).


Weitere Informationen:
Stellen Gründer Arbeitslose im neuen Unternehmen an, werden Lohnkostenzuschüsse gezahlt. Ab dem vierten Jahr nach Gründung verliert der Gründer seinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Für den Fall des Scheiterns der Gründung muss das Überbrück-ungsgeld nicht zurückgezahlt werden.


Tipp:
Für einen Arbeitnehmer, der bei Eintritt der Arbeitslosigkeit einen hohen Arbeitslosen-geldanspruch hat, kann es unter Umständen vorteilhaft sein, das hohe Arbeitslosengeld für sechs Monate als Überbrückungsgeld zu beziehen statt die dreijährige Existenz-gründungsförderung für eine ICH-AG zu beantragen. In Summe kann dabei mehr herauskommen. Genaues Nachrechnen lohnt sich!








 
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